Winterdienst

Viele Kommunen delegieren den Winterdienst der Gehwege oder von Anliegerstraßen in an ihre Bürger. Im Bereich geschlossener Ortschaften darf sie dies, nicht jedoch außerhalb. Eine Kommune darf allerdings den Winterdienst sowohl innerhalb aber auch außerhalb geschlossener Ortschaften an einen Dienstleister übertragen. Mit der vertragsmäßigen Winterdienstaufgabe übernimmt SABA Gebäudereinigung dann auch alle daraus resultierenden Pflichten und die Haftung.

Die gesetzlichen Grundlagen für den Winterdienst sind in den Bundes- und Landesgesetzen festgeschrieben. Grundsätzlich gilt überall in Deutschland: Winterdienst ist Pflicht. Wir als  Dienstleister müssen uns darum sowohl über die grundsätzlichen Pflichten informieren als auch über die Vorschriften und Regelungen der entsprechenden Kommune, die ihn beauftragt.

Wir sorgen für eine rechtzeitige und ausreichende Räumung.

Unser Winterdienst übernimmt die schnelle und unkomplizierte Schnee- und Eisbeseitigung auf öffentlichen oder privaten Straßen, Wegen und Aufgängen. Zu unserem Angebot gehören der Einsatz von Schneeräum- und Streufahrzeugen, sowie die Handreinigung per Maschine oder Besen. Eine zeitnahe Beseitigung von Schnee und Glätte ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sie schützt den Grundstücksbesitzer auf vor Ersatzansprüchen in Schadensfällen. Unsere Winterdienste sind rund um die Uhr im Einsatz und sorgen so schnellstmöglich für einen freien Zugang zu Ihrem Objekt.

Auch bei extremen Witterungsbedingungen sind unsere gut ausgebildeten Mitarbeiter unterwegs. Für eine höhere Effizienz und Kundenzufriedenheit arbeiten die Winterdienste von SABA mit modernster Technik und können so Arbeitsabläufe optimal auf Ihre Wünsche abstimmen.

Weitere Glanzleistungen
Erfahrungen & Bewertungen zu SABA Gebäudereinigung Koblenz